In Tatnacht im Gefängnis?

Mordprozess: Mutmaßlicher Täter soll es nicht gewesen sein

Mörfelden-Walldorf/Darmstadt. Ein 36 Jahre alter Kelsterbacher, der angeklagt ist, einen anderen Mann umgebracht zu haben, will in der Tatnacht im Gefängnis gewesen sein.

Der Prozess vor dem Darmstädter Landgericht hatte am 20. Januar bereits mit einigen Merkwürdigkeiten begonnen. Der des Totschlags Angeklagte, ein 36 Jahre alter Kelsterbacher Familienvater, verbarg sein Gesicht nicht etwa hinter einem Aktenordner, wie das andere Angeklagte tun, wenn Fotografen und Fernsehteams anwesend sind, sondern er hielt einen Ordner vor seine Brust, auf dem unter anderem stand: „Ich bin unschuldig.“
Nun, nach mehreren Prozesstagen, beantragte die Verteidigerin des Mannes die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung des Todeszeitpunktes des Opfers. Das soll belegen, dass ihr Mandant, der zur Zeit der Tat im August 2013 nach der teilweisen Verbüßung einer Haftstrafe wegen schweren Raubes Freigänger war, in der Tatnacht im Gefängnis geschlafen hat und deshalb nicht der Täter sein kann.
Die Staatsanwaltschaft hat im Zuge des Prozesses den SMS-Verkehr zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau ausgewertet. Die Ehefrau hatte die Aussage im Zeugenstand verweigert.
Aus den mobilen Kurznachrichten geht hervor, dass der Angeklagte spielsüchtig war, die Familie vernachlässigt und sich immer wieder Geld geliehen hatte.
Unter anderem von dem später ermordeten Mann aus Walldorf, bei dem der Angeklagte rund 40 000 Euro Schulden gehabt haben soll. Den Kurznachrichten der Ehefrau nach zu urteilen, wollte sich der Mann zudem in Kelsterbach ein Lokal kaufen. Ebenfalls mit geliehenem Geld, um dort eine Weinstube einzurichten. Und sie habe dort als Tänzerin fungieren sollen, so die Ehefrau.
Die Staatsanwaltschaft hat für das Verfahren vorläufig fünf weitere Prozesstage angesetzt. (ch)

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