Tempo 30 auf den Hauptstraßen

Lärm könnte um 2,5 Dezibel sinken – Südumgehung weiter im vordringlichen Bedarf

TEMPO RUNTER: Das Regierungspräsidium Darmstadt empfiehlt im Lärmaktionsplan die Einrichtung eines ganztägigen Tempolimits von 30 Stundenkilometern in der Westendstraße (Bild) sowie in der Langener Straße, der Rüsselsheimer Straße und im Gärtnerweg. (Archivfoto: Schwappacher)

Mörfelden-Walldorf. Befürworter der Südumgehung können sich neue Hoffnungen machen, dass die Mörfelder Ortsumfahrung realisiert wird. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das Projekt weiter in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft.

Mit dem Plan werden bundesweit die wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen für die nächsten 15 Jahre festgelegt. In Hessen sind dabei für den Aus- und Neubau von Bundesstraßen und Autobahnen Investitionen in Höhe von knapp acht Milliarden Euro vorgesehen. Die Kosten für die Südumgehung wurden vor einiger Zeit auf 26 Millionen Euro geschätzt.
Trotz der Einstufung im Bundesverkehrswegeplan ist mit einem Baubeginn in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Für den SPD-Bundestagsabgeordneten Gerold Reichenbach ist dennoch ein wichtiges Etappenziel erreicht. Die Einstufung als „Vordringlicher Bedarf“ mache deutlich, welche Bedeutung die Ortsumgehung nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtplanung des Bundes habe. Jetzt gelte es, Baurecht zu schaffen und die Finanzierung sicherzustellen, so Reichenbach.
Bis es so weit ist, kann aber noch einige Zeit vergehen, wie Bürgermeister Heinz-Peter Becker (SPD) im Gespräch mit dem Freitags-Anzeiger deutlich machte. Nach Ostern stehe das nächste Gespräch mit der zuständigen Verkehrsbehörde Hessen Mobil an. Derzeit sei dort die notwendige Anhörung zur Südumgehung für 2017 vorgesehen.
Nach der Anhörung müssten die Pläne für die 4,5 Kilometer lange Ortsumfahrung womöglich angepasst werden. In einem nächsten Schritt gingen die Planungsunterlagen dann an das Verkehrsministerium in Wiesbaden, wo die Planfeststellung erfolge. „Und dann ist mit Klagen zu rechnen“, sagte Becker. Eine Prognose, wann Bauarbeiten für die Südumgehung beginnen könnten, wollte der Bürgermeister angesichts dieser noch anstehenden Schritte nicht abgeben.
Um die Lärmbelastung vorerst auch ohne eine Umgehungsstraße zu reduzieren, setzt die Stadt auf den hessischen Lärmaktionsplan und die Einführung zusätzlicher Tempo-30-Zonen. Mit Erfolg, wie sich jetzt zeigte: In dem bereits in Kraft getretenen Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr empfiehlt das Regierungspräsidium Darmstadt die Einrichtung eines ganztägigen Tempolimits von 30 Stundenkilometer für die Bundesstraße 486. Davon betroffen wären Langener Straße, Westendstraße, Rüsselsheimer Straße sowie der Gärtnerweg.
Durch die Temporeduzierung ergäbe sich eine Verlängerung der Fahrtzeit von etwa einer Minute und 15 Sekunden. Gleichzeitig sinke der Lärm aber um 2,5 Dezibel, schreibt die Stadt in ihrer Pressemitteilung. Eine abschließende Beurteilung und Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörde stehe derzeit aber noch aus, da einige exakte Lärmwerte fehlten.
Als angemessen bewertet das Regierungspräsidium außerdem eine Tempo-30-Zone für die Ortsdurchfahrt der B 44 in der Gerauer Straße. Der Lärmaktionsplan beinhalte hier ein entsprechendes Tempolimit für die Nachtstunden.
Im Stadtteil Walldorf wird entlang der B 44 keine Geschwindigkeitsreduzierung empfohlen. Nach dem neuen Lärmaktionsplan sind die Anwohner der Frankfurter Straße zukünftig aber berechtigt, passive Lärmschutzmaßnahmen für Schlaf- und Kinderzimmer zu beantragen, wenn sie zur B 44 ausgerichtet sind. „Maßnahmen für den Vitrolles-Ring und die Okrifteler Straße stehen noch aus. Hier wird die Stadt Mörfelden-Walldorf in diesem Jahr ein Gutachten zur Ermittlung möglicher Lärmschutzmaßnahmen in Auftrag geben“, ist in der Presseerklärung zu lesen.
Wann Tempo-30-Schilder aufgestellt werden, ist derzeit noch unklar. Die abschließende Entscheidung darüber hat das Regierungspräsidium an den Kreis Groß-Gerau abgegeben, wo derzeit noch an einer Umsetzung des Lärmaktionsplans gearbeitet wird. Die untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises habe aber bereits Verkehrsinteressen und Lärmschutz gegeneinander abgewogen und vertrete die Auffassung, dass die Lärmschutzinteressen überwiegen.
Einzusehen ist der Lärmaktionsplan auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter www.rp-darmstadt.hessen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“. Interessierte Bürger können den Lärmaktionsplan auch bei der Stadtverwaltung einsehen.
Für eine Terminvereinbarung steht Carolin Wächter vom Stadtplanungs- und -bauamt unter der Rufnummer 938-831 sowie der Mail-Adresse carolin.waechter[at]moerfelden-walldorf[dot]de zur Verfügung. (seb)

Noch keine Bewertungen vorhanden

HerunterladenQR Code URL: https://www.freitags-anzeiger.de/19078


X