Polizei kontrolliert über 100 Motorräder

Reichelsheim/ Lindenfels/ Fürth/ Erbach. Über 100 Motorräder wurden am Sonntag (26.7.2015) von Beamten des Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Südhessen, mit Unterstützung der Wachpolizei, kontrolliert.

Bei einer Motorradkontrolle, mit Schwerpunkt auf technische Veränderungen, wurden am Gumpener Kreuz (Kreuzung der Bundesstraßen 38 und 47) im Zeitraum von 10 Uhr bis 16.30 Uhr insgesamt 73 Motorräder und zwei Autos sowie deren Fahrer überprüft. Es wurden 10 Ordungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da die Motorräder unvorschriftsmäßig ausgerüstet waren. Es handelte sich dabei größtenteils um fehlende Reflektoren oder zu kleine Rückspiegel. Zwecks Kontrolle der Mängelbeseitigung wurden 22 Mitteilungen über Fahrzeugmängel ausgefertigt.

Ein 76-Jähriger, welcher mit seinem Roller auf der Bundesstraße 38unterwegs war, wurde aufgrund der offensichtlich hohen Geschwindigkeit in die Kontrollstelle gewunken. Der Roller, bei dem es sich um ein Kleinkraftrad handeln sollte, brachte es auf dem Rollenprüfstand nach Abzug von 20 % Toleranz auf vorwerfbare 62 km/h.Somit war die Betriebserlaubnis des Rollers erloschen und die Fahrt vor Ort beendet. Das Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis wurden sichergestellt und gehen an die zuständige Zulassungsstelle. Führerscheinrechtlich konnte dem Fahrer nichts vorgeworfen werden, da dieser im Besitz der Klasse A1 war.

Für einen 33-jährigen Motorradfahrer war die Fahrt an der Kontrollstelle beendet, da dieser die dB-Killer an seinem Motorrad demontiert hatte und vor Ort nicht wieder einbauen konnte. Auf ihn kommt ein Bußgeldverfahren in Höhe von 135 Euro wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis zu. Das Kennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigung wurden sichergestellt und der Zulassungsstelle zugesandt. Sein Weggefährte, ebenfalls ohne erforderlichen dB-Killer unterwegs, konnte diesen jedoch vor Ort wieder montieren, da dieser mitgeführt wurde. Jedoch war sein amtliches Kennzeichen im unteren Bereich so weit hochgebogen, dass eine Ablesbarkeit stark erschwert beziehungsweise unmöglich wurde. Aus diesem Grund wurde eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch gegenihn gefertigt.

Ein 22 Jahre alter Autofahrer wird mit einem Bußgeldverfahren wegen Inbetriebnahme trotz Erlöschen der Betriebserlaubnis rechnen müssen, da dieser sein Gewindefahrwerk nachträglich runter schraubte.So fehlten an allen vier Rädern drei Zentimeter an Höhe.

Insgesamt wurde die Kontrolle durch die meisten der kontrolliertenMotorradfahrer wie auch durch Anwohner, welche an der Kontrollstelle anhielten, als sehr positiv und sinnvoll erachtet und Lob gegenüber den eingesetzten Kräften ausgesprochen.

Auch auf der Bundesstraße 47 in der Gemarkung Erbach, in einer 70er-Zone in Richtung Eulbach, wurden Motorräder gestoppt. Neben technischen Kontrollen führten die Beamten auch Geschwindigkeitsmessungen durch. Über einen Zeitraum von circa 2 ½ Stunden wurden 13 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt (5 Pkw, 8 Kräder). Acht Fahrzeugführer befanden sich in einem Bereich bis zu 20 km Überschreitungen, was Verwarnungsgeldverfahren nach sichzieht. Fünf Kradfahrer überschritten die Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h, was Bußgeldverfahren und Punkte zur Folge hat. Drei der Kräder überschritten die zulässige Geschwindigkeit so stark, dass diese auch mit einem Fahrverbot zu rechnen haben. So wurden ein 47-Jähriger mit 44 km/h, ein 47-Jähriger mit 50 km/h und ein 49-Jähriger mit 53 km/h Überschreitung gemessen. Zudem konnten die Beamten an drei weiteren überprüften Fahrzeugen geringe Mängel feststellen.

An einer Kontrollstelle auf der Bundesstraße 460 zwischen Mossautal und Fürth wurden zwar keine Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, dafür aber technische Veränderungen oder Mängel an den Maschinen. Ein Krad fiel wegen einesabgefahrenen Reifens auf. Dies zieht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt nach sich. Zwei weitere Kräder hatten technische Veränderungen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten und ein Verwarnungsgeldverfahren zur Folge haben. Zwei Kradfahrern wurde die Weiterfahrt untersagt, da diese Helme trugen, die nicht den Normen entsprachen. Diese konnten ihre Fahrt dann nach etwa 1 ½ Stunden fortsetzen, nachdem ihnen zugelassenen Helme zur Kontrollstelle gebracht worden waren.

Ein Motorrad wurde mit dem Abschlepper von der Kontrollstelle weggebracht und sichergestellt. An diesem war eine Auspuffanlage montiert, die offensichtlich viel zu laut war. Das Motorradrad wird nun einem Sachverständigen vorgeführt, der eine Geräuschmessung durchführt. Auf den 40 Jahre alten Fahrer und Halter kommen nun ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro und die Abschlepp- und Untersuchungsgebühren zu.

Text: Ernst Gärtner und Torsten Petricig (Verkehrsdienst PP Südhessen)

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