Gefahrenabwehr des Kreises: Rettungsdienst vor Ansteckung schützen

Patienten erhalten ab sofort Mund-Nasen-Schutz

Vorsorge: Um den Rettungsdienst weiterhin aufrechterhalten zu können, tragen die Einsatzkräfte Schutzmasken. Patienten erhalten zudem einen Mund-Nasen-Schutz. (Foto: Stefan Lotz/DRK)

 

Kreis Groß-Gerau (fa/db). Wenn der Rettungsdienst kommt, geht es um jede Minute. Nicht selten auch um Leben und Tod. Aufgrund der daraus resultierenden Zeitknappheit ist nicht immer eine genaue Befragung möglich, ob der jeweilige Patient Symptome einer COVID-19 Erkrankung hat. Um die Einsatzkräfte vor einer Ansteckung zu schützen, bekommen Patienten von nun an, ganz gleich ob sie Symptome aufzeigen oder nicht, einen Mund-Nasen-Schutz. Dies diene letztlich der Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes.

Rettungsdienst vor Ansteckung schützen

In dieser Situation kann es vorkommen, dass der Rettungsdienst Maßnahmen am Hilfebedürftigen ergreifen muss, bevor beim Gespräch mit Angehörigen bekannt wird, dass der Patient seit einigen Tagen zum Beispiel über Husten und Fieber geklagt hat. Dann besteht das Risiko, dass sich die Mitarbeiter selbst infizieren, aber auch, dass sie selbst in Quarantäne müssen. „Dies könnte zur Folge haben, dass einzelne Schichten im Rettungsdienst nicht mehr besetzt werden können und dass am Ende ein Rettungswagen stillgelegt werden muss“, sagt Dr. Marco Renth, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst bei der Gefahrenabwehr des Kreises Groß-Gerau. 

Um das zu vermeiden, erhält ab sofort jeder Patient und jede Patientin - unabhängig davon, ob er Symptome hat - einen Mund-Nasen-Schutz. Alle Mitarbeiter des Rettungsdiensts tragen bei der Patientenversorgung Handschuhe und eine sogenannte FFP2-Maske. Bei speziellen Maßnahmen, wie der Verneblung von Medikamenten oder der Beatmung, wird ergänzend noch eine Schutzbrille aufgesetzt. Bei der Versorgung von nachweislich an COVID-19 erkrankten Patienten wird die Schutzausrüstung zudem um einen Schutzkittel oder Schutzoverall ergänzt. 

„Die aktuell getroffenen Maßnahmen erfolgen unabhängig von der Erkrankung des jeweiligen Patienten und dienen letztendlich dem Schutz der Mitarbeiter, des Patienten und der Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes“, betont Dr. Marco Renth abschließend.  

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