Medien-Info

Rüsselsheim. Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort : Rüsselsheim, Bahnhofstraße 40 Tatzeit: Donnerstag, 31.12.2015, 13.30 Uhr Ein 16-jähriger Jugendlicher aus Rüsselsheim fiel einer Polizeistreife auf, als er mit einem Kraftroller mit Sozius die dortige Fußgängerzone befuhr. Er wurde angehalten und kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, daß er anstatt über die erforderliche Fahrerlaubnis lediglich über eine Mofaprüf-bescheinigung verfügt. Der Roller wurde zwecks technischer Überprüfung sichergestellt. Dabei wurde festgestellt, daß die maximalfahrbare Geschwindigkiet bei 65 km/h liegt. Allerdings ist das Fahrzeug nur als Mofa 25 versichert. Gegen den Fahrer wird nun Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet. Gegen den Sozius, der der Halter des Rollers ist, wird Strafanzeige wegen Zulassens des Fahrensohne Fahrerlaubnis erstattet.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Tatort : Rüsselsheim, Weisenauer Straße Tatzeit: Freitag, 01.01.2016, 04.50 Uhr Ein 27-jähriger Mann aus Obertshausen fiel einer Polizeistreife auf, als er mit einem Pkw VW Golf mit ungültigemSaisonkennzeichen die Weisenauer Straße befuhr. Da für das Fahrzeuig kein gültiger Versicherungsschutz besteht, ist es zur zwangsweisen Außerbetriebsetzung ausgeschrieben. Da der Fahrer mittels Kaufvertragnachweisen konnte, daß er den Wagen erst am 26.12.2015 erworben hatte,und glaubhaft machte, daß es ihm auf Grund der Feiertage noch nicht möglich war, den Wagen umzumelden, wurden lediglich die Kennzeichenschilder entstempelt und der Wagen am Fahrbahnrand abgestellt.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium SüdhessenPolizeidirektion Groß-GerauKoordinierender DienstgruppenleiterKerstanPolizeihauptkommissarTelefon: 06142-696 595

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