Gaststätte wegen Sicherheitsmängel geschlossen, 19-Jähriger mit 17 Tütchen Marihuana am Bahnhof

Polizei und Stadtpolizei haben Straßenkriminalität und Lokale im Fokus

Rüsselsheim (ots) - Erneut hatten Beamte der Polizeidirektion
Groß-Gerau und der Stadtpolizei Rüsselsheim am Dienstag (15.01.) in
der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 21.00 Uhr die Straßenkriminalität
sowie Lokale und Gaststätten in der Innenstadt im Fokus.

In einer von den Ordnungshütern kontrollierten Gaststätte waren
die festgestellten Mängel derart gravierend, dass die Lokalität
sofort geschlossen werden musste. Trotz des Betriebs in einem Keller
gab es keinen Notausgang, zum Kochen in geschlossenen Räumen wurde
Propangas verwendet und zudem bestand der Verdacht, dass in der
Gaststätte Shishas genutzt wurden, ohne dass die dafür erforderlichen
CO-Warner installiert waren. Zusätzlich wurden dort zwei
Spielautomaten wegen fehlender, gesetzlich vorgeschriebener Prüfung
außer Betrieb gesetzt. Eine Neueröffnung ist erst nach entsprechender
Abnahme durch die Bauaufsicht wieder möglich. Dem Betreiber droht ein
hohes Bußgeld.

Insgesamt kontrollierten die Gesetzeshüter 62 Personen und 2
Fahrzeuge im Stadtgebiet und erstatteten hierbei unter anderem sechs
Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen
Personen, die geringe Mengen Haschisch und Marihuana bei sich hatten.
Bei einem 19-Jährigen, den die Beamten am Bahnhofsplatz überprüften,
stellten sie gar 17 Tütchen verkaufsfertig abgepacktes Marihuana
sicher. Bei dem 19 Jahre alten Mann fanden sie außerdem ein Messer
und ein verbotenes Pfefferspray.

Im Rahmen der Gaststättenkontrollen wurden insgesamt 10
Spielautomaten wegen fehlender gesetzlich vorgeschriebener Prüfung
außer Betrieb gesetzt sowie ein nicht zugelassenes Gerät
sichergestellt. Zwei, ohne Genehmigung genutzte Wettterminals wurden
abgeschaltet.

Weiterhin wurden von den Beamten drei Verstöße gegen das Jugend-
und Nichtraucherschutzgesetz registriert sowie das Gesundheitsamt
über erhebliche hygienische Mängel in einem Lokal in Kenntnis
gesetzt. Die Betreiber der Gaststätten erwarten nun teils
empfindliche Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro.

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