Ausgangssperre für den Kreis Groß-Gerau kommt

Inzidenz weiterhin über 200: Verwaltungsstab setzt Landeskonzept um

Kreis Groß-Gerau (db/red). Man hatte es im Vorfeld befürchtet: Die nächtliche Ausgangssperre für den Kreis Groß-Gerau kommt.  „Seit vielen Wochen beobachten wir mit Sorge ein diffuses Infektionsgeschehen im Kreis. Zusammen mit unserem Gesundheitsamt sind wir überzeugt, dass viele Ansteckungen im privaten Bereich erfolgen. Eine nächtliche Ausgangssperre, so schmerzlich der Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen auch ist, könnte dazu beitragen, Infektionen wieder einzudämmen“, betonte der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer am Donnerstag.  Zusammen mit Landrat Thomas Will hofft er, dass mit diesen weitreichenden Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens die hohe Zahl der Corona-Infektionen im Kreis Groß-Gerau gesenkt werden kann.

„Bereits am Mittag haben wir mit 116 neuen Infektionsfällen die Zahl aus dem Vergleichszeitraum erreicht. Das bedeutet, dass auch am Freitag das Pandemiegeschehen im Kreis den dritten Tag in Folge über dem Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner binnen einer Woche liegen wird. Und nach einem Erlass des Landes müssen wir dann zu diesem Mittel greifen“, sagte Will. Am Mittwoch lag die kreisweite Inzidenz bei 203,7 - am Donnerstag bei 207,1.

Konkret bedeutet das für die 275.900 Menschen in den 14 Kommunen des Kreises: Für sie gilt ab Freitag in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. In der Zeit ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt. Eine Durchfahrt durch den Kreis ist jedoch zulässig, erklärt der Kreis in einer Pressemitteilung. Ausnahmen für die Ausgangssperre gibt es aus beruflichen Gründen, wegen notwendiger medizinischer Versorgung oder auch zur Wahrnehmung des Sorgerechts (mehr dazu weiter unten).

Die neue Verfügung umfasst weiterhin ein ganztägiges Alkoholverbot im öffentlichen Raum. „Diese Allgemeinverfügung soll vorerst bis zum 22. Dezember 2020 gelten. Eine Verlängerung bleibt aber vorbehalten“, sagte Will und ergänzte: „Die jetzt ergriffenen Maßnahmen hätten früher kommen müssen. Hätten wir nach den Herbstferien in der Corona-Bekämpfung konsequenter gehandelt und zum Beispiel Kontakte entschiedener unterbunden, Möglichkeiten zur Kontaktvermeidung auch in den Schulen zwingender genutzt, dann befänden wir uns jetzt zwei Wochen vor Weihnachten nicht in dieser Lage – und vielleicht hätte es dann eines Mittels wie der Ausgangssperre auch gar nicht bedurft.“ Wills Bilanz: „Mit den bisherigen Regelungen im Teil-Lockdown ist es uns leider nicht gelungen, die Zahl der Neuinfektionen im Kreis Groß-Gerau zu senken. Wir verharren auf einem zu hohen Niveau. Es ist bedauerlich, aber es reicht offenbar nicht, an die Vernunft der Menschen zu appellieren.“

Erst wenn die Inzidenz fünf Tage unter dem Wert von 200 liegt, werden die Maßnahmen aufgehoben, heißt es.  Bis dahin gilt die nächtliche Ausgangssperre für den Kreis Groß-Gerau. Folgende Ausnahmen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum im Kreis Groß-Gerau zwischen 21 Uhr und 5 Uhr gelten:

  • Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
  • Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts oder zur Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Begleitung Sterbender
  • Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen
  • Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und –prävention
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