Zwei Festnahmen bei Kontrollen des gewerblichen Personenverkehrs rund um das Darmstädter Kreuz

Darmstadt. Bei Kontrollen rund um das Darmstädter Kreuz konnte die Polizei am Mittwoch (12.11.2014) zwei Männer festnehmen. Omnibusse hatten Beamte des Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Südhessen, unterstützt durch Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt und des Polizeipräsidiums Karlsruhe sowie sechs Bedienstete des Zollsam Mittwoch (12.11.2014) in der Zeit zwischen 9 Uhr und 15 Uhr im Visier. Bei den Kontrollen waren auch ein amtlich anerkannter Sachverständiger des Polizeipräsidiums Südhessen sowie drei Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt im Einsatz. Insgesamt wurden zehn Busse, 15 Fahrer und 224 Fahrgäste überprüft.

Bei neun Fahrzeugen konnten Mängel festgestellt werden. Ein Defektam Fahrgestell und ein ölendes Lenkgetriebe führten in einem Fall sogar zur Untersagung der Weiterfahrt. Mit Polizeibegleitung durfte der Fahrer den Bus noch in eine Werkstatt fahren. Dann war Ende. Die Fahrgäste konnten ihre Fahrt mit einem Ersatzbus fortsetzen. Für diegravierenden technischen Mängel mussten zudem 300 Euro Bußgeld bezahlt werden. In einem weiteren Fall ging die Weiterfahrt erst nachder Besorgung von fehlenden Ausrüstungsgegenständen und der Zahlung eines Verwanungsgeldes in Höhe von 50 Euro weiter.

Darüber hinaus fertigten die Beamten zehn Anzeigen wegen Verstößengegen die Sozialvorschriften im gewerblichen Personenverkehr. Die Fahrer hatten ihre Ruhezeiten nicht eingehalten oder zu kurze Pausen gemacht. Ein Busfahrer, der mit einer fremden Fahrerkarte fuhr, muss sich nun strafrechtlich verantworten. Da er keinen festen Wohnsitz inDeutschland hatte, zahlte er außerdem 1200 Euro Sicherheistleistung. Der Grund für die Nutzung der fremden Fahrerkarte war wohl eine Überschreitung der zulässigen Lenkzeit mit der eigenen Fahrerkarte. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt.

Bei den Kontrollen klickten außerdem in gleich zwei Fällen die Handschellen. Zwei Fahrgäste im Alter von 28 und 32 Jahren hatten sich mit gefälschten Identitätspapieren ausgewiesen. Es besteht der Verdacht der Urkundenfälschung. Gegen den 32-Jährigen bestanden darüber hinaus unter anderem wegen schweren Raubes mehrere Haftbefehle. Zur Verbringung seiner Restfreiheitsstrafe von fast 1000Tagen brachten die Beamten den Gesuchten in eine Justizvollzugsanstalt. Bei dem 28-Jährigen bestand zudem der Verdachtdes illegalen Aufenthaltes. Er wurde am Donnerstagmittag (13.11.2014)auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt. Er musste anschließend ins Gefängnis.

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