Die Hundesteuer steigt kräftig an

Zahl der Tiere soll damit auf ein „vertretbares Maß“ begrenzt werden

Kelsterbach. Hundebesitzer müssen im nächsten Jahr tiefer in die Tasche greifen. Ab dem 1. Januar 2017 steigt die jährliche Abgabe von bisher 30 Euro beim ersten Hund auf nunmehr 90 Euro pro Vierbeiner.

Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von Blinden-, Gebrauchs- und Diensthunden. Auf Antrag der Wählerinitiative Kelsterbach (WIK) sind Rentner, die nachweislich Sozialhilfe empfangen, ebenfalls von der Steuer befreit. Das Stadtparlament beschloss am Montagabend die Neufassung der Hundesteuersatzung mit großer Mehrheit.
Mit der Steuererhöhung will die Stadt vor allem die Zahl der Hunde im Stadtgebiet auf ein laut Vorlage „vertretbares Maß“ begrenzen. Wie Bürgermeister Manfred Ockel betonte, sei die Kelsterbacher Gemarkung verglichen mit anderen Kommunen relativ klein und damit auch die Auslaufmöglichkeiten für Hunde begrenzt. Auch seien freilaufende Hunde in Naherholungsgebieten immer wieder ein strittiges Thema. Bei der Erhöhung gehe es deswegen mehr um eine Steuerung der Hundezahlen als um die zusätzlichen Einnahmen. Die würden bei schätzungsweise 35 000 Euro pro Jahr liegen.
Mit der Neufassung der Satzung fällt zudem die Staffelung der Hundesteuer zugunsten eines einheitlichen Betrags pro Hund weg. Zahlten Besitzer bisher für ihren ersten angemeldeten Hund 30 Euro, für den zweiten 60 Euro und für jeden weiteren Vierbeiner 90 Euro, werden ab Januar für jeden angemeldeten Hund 90 Euro pro Jahr fällig.
Außer den Blinden-, Gebrauchs- und Diensthunden wird auch für Tiere, die in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind, keine Hundesteuer fällig. Darüber hinaus gibt es Steuerermäßigungen von 30 Euro für Begleit-, Fährten- und Schutzhunde, die eine entsprechende Prüfung abgelegt haben und deren Halter die Leistungsurkunden vorweisen können. Einen Steuersatz für gefährliche Listenhunde, wie in anderen Kommunen, gibt es in Kelsterbach nicht, da es in der Untermainstadt laut Ockel nicht viele Kampfhunde gebe.
Die WIK forderte eine Steuerbefreiung für Hundebesitzer, die sich als Rentner und Sozialhilfeempfänger ausweisen können. Vor allem für ältere, alleinstehende Menschen sei der Hund häufig der einzige Begleiter und sie könnten in die Situation kommen, in der das Geld schnell knapp werde, verdeutlichte Bruno Zecha.
Bei über 16 000 Einwohnern seien derzeit rund 640 Hunde gemeldet. „So viele Hunde haben wir also gar nicht“, so der WIK-Fraktionschef. Da auch der Anteil derer, die von der Steuerbefreiung profitieren, schätzungsweise gering ist, sei kein großer Verlust zu erwarten. „Und wir würden die Leute entlasten, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen“, meinte Zecha.
Um Missbrauch auszuschließen, forderte der CDU-Fraktionschef Michael de Frênes den Zusatz, dass Rentner, die sich als Sozialhilfeempfänger ausweisen können, von der Hundesteuer nur für ihren Ersthund befreit sind. Sonst könne der Enkel seine Hunde auf die Oma anmelden, sagte de Frênes. Der Zusatz wurde protokolliert und soll der Satzung noch hinzugefügt werden.
Dem Antrag der WIK stimmten alle Fraktionen zu. Gegen die Erhöhung der Hundesteuer sprach sich Tanja Mohr (Linke) aus. Alle anderen Stadtverordneten stimmten dafür.  (nad)

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