Viele Fragen bleiben unbeantwortet

In der Reihe „Wir und der Flughafen“ ging es um Ansprüche auf passiven Schallschutz

ÜBER SCHALLSCHUTZPROGRAMME informierten Helmut Beck (links) und Thomas Plich (Mitte) vom Regierungspräsidium Darmstadt in der Stadthalle. Mit auf dem Podium der Veranstaltung „Wir und der Flughafen“ saß der Erste Stadtrat Franz-Rudolf Urhahn. (Foto: Schwappacher)

Mörfelden-Walldorf. Fragende Gesichter blickten in der Stadthalle Richtung Podium. Rund 130 Besucher waren zu der Veranstaltung „Wir und der Flughafen“ gekommen, bei der Helmut Beck und Thomas Plich vom Regierungspräsidium Darmstadt über Förderprogramme rund um den passiven Schallschutz informierten.

Sämtliche wichtigen Informationen über Rahmenbedingungen, Antragsverfahren, Regionalfonds und die Ansprüche nach dem Fluglärmschutzgesetz versuchte Plich in einem 15-minütigen Vortrag unterbringen. Angesichts der komplexen Materie war der Versuch zu ambitioniert.
Insgesamt drei Lärmschutzbereiche liegen in Mörfelden, Walldorf ist davon komplett ausgenommen. Als Grundlage für die Festsetzung der Bereiche dienten Berechnungen, und keine Messungen des tatsächlichen Lärms, wie Plich ausführte. Die beiden Tagschutzzonen decken fast das gesamte Stadtgebiet westlich der Bahnlinie ab. Lediglich der Bereich um den Tizianplatz, die Kita X und die Liebermannstraße sind davon ausgenommen.
 Außerdem fallen große Teile des Südwestens von Mörfelden in die Tagschutzzonen. Die Grenze verläuft hier in dem Bereich der Quer- und Brückenstraße und der Ecke Dieselstraße/Darmstädter Straße. Die Nachtschutzzone verläuft ähnlich, deckt aber zusätzlich den Bereich um den Tizianplatz ab.
Aber nur wer im äußersten Westen wohnt, hat sofort einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Alle anderen können erst ab 2016 auf Geld hoffen. Das Lärmschutzgesetz sieht maximal 150 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vor, erklärte Plich. Aus dem Regionalfonds könnten noch einmal maximal 4350 Euro pro Wohnung beantragt werden.
Einsetzen könne man das Geld für eine Verbesserung des Schallschutzes an Wänden, Fenstern, Türen, Rollladenkästen, Dächern und Decken. Mit Umbauarbeiten sollte dabei möglichst erst begonnen werden, nachdem ein Antrag auf Bezuschussung bewilligt ist, sagte Plich. Wer schon vorher etwas gegen den Fluglärm unternehmen möchte, muss den Zustand seines Hauses genau dokumentieren, damit ein späterer Antrag geprüft werden könne.
Ganz einfach scheint das Antragsverfahren nicht zu sein, wie sich während der Fragerunde herausstellte. Ein Besucher warf dem Regierungspräsidium vor, „wenig kompetente Mitarbeiter“ einzusetzen, die 30 Jahre alte Fenster als ausreichend bezeichneten und sich weigerten, die Berechnungsgrundlage dafür vorzulegen. Nur gegen eine Bezahlung könne man die Grundlage einsehen, berichtete der aufgebrachte Bürger.
Als nächstes meldete sich eine Frau zu Wort, die von vier baugleichen Fenstern nur eines ersetzt bekommen soll. Die Begründung dafür sei ihr vollkommen unklar. Außerdem wurde kritisiert, dass man schon jetzt unter dem Lärm leide, aber bis 2016 auf Geld für Schallschutzmaßnahmen warten müsse.
Ob die Lärmschutzzonen in ihrer jetzigen Form Bestand hätten, oder ob nun, nachdem die neue Bahn am Flughafen in Betrieb ist, Messungen den Berechnungen folgen, fragte ein Bürger. Nach zehn Jahren sei eine Überprüfung der Zonen vorgesehen, antwortet Plich, und ließ offen, ob dann gemessen oder wieder nur berechnet wird.
„Der Krach ist doch überall der Gleiche“, erklärte Urhahn, der die Praxis der Berechnung ablehnt. Sie hätte zur Folge, dass Häuser auf einer Straßenseite in die Schallschutzprogramme fallen, ein paar Meter weiter aber keine Zuschüsse mehr bewilligt würden. Urhahn forderte daher ein ortsbezogenes Verfahren. Zwar könne die Stadt eigene Messungen in Auftrag geben, allerdings würden diese schlicht nicht anerkannt.
Viele Detailfragen konnten während der Veranstaltung nicht geklärt werden. Umweltamtsleiterin Katharina Diergarten berichtete von vielen Telefonaten in den folgenden Tagen. Bisher seien die Anträge auf Schallschutz von rund 30 Bürgern bewilligt worden. Dabei gehe es um eine Summe von rund 190 000 Euro.
Wer Fragen zu der Thematik hat, kann sich unter der Telefonnummer 938-230 an das Umweltamt wenden. Informationen stehen auch auf der Homepage www.rp-darmstadt.hessen.de bereit. Unter der Adresse www.hessenviewer.hessen.de kann eingesehen werden, ob und in welcher Lärmschutzzone das eigene Haus liegt. (seb)

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