Ryanair macht einfach so weiter

Schon wieder 14 verspätete Landungen im neuen Jahr – Juristische Handhabe begrenzt

ÜBER allen Gipfeln Ist Ruh', in allen Wipfeln spürest Du kaum einen Hauch - Goethe hätte sich die Ohren zugehalten, bei dem Lärm über den Baumwipfeln rund um den Frankfurter Flughafen. Und wer treibt es dort ganz extrem, die Ryanair, der irische Billigflieger, der in Frankfurt für einen wesentlichen Anteil der verspäteten Landungen im vergangenen Jahr verantwortlich ist. Auch in den ersten Tages des Jahres 2018 hat sich nicht viel geändert. (Foto: Scherer)

Rhein-Main. Die Fluggesellschaft Ryanair hat für das neue Jahr offensichtlich keine guten Vorsätze gefasst. Schon im vergangenen Jahr missachteten die Iren regelmäßig das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen.

Stand Dienstag dieser Woche gingen gemäß Auskunft des hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums gegenüber dem Freitags-Anzeiger von bisher 15 verspäteten nächtlichen Landungen 14 erneut auf das Konto von Ryanair. Dabei hat die Airline den Flugplan im Dezember auf Druck des hessischen Verkehrs- und Wirtschaftsministeriums eigentlich umgestellt.
 Insgesamt ist die Zahl der Starts und Landungen zwischen 23 Uhr und Mitternacht im vergangenen Jahr angestiegen. Diese sind trotz Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr möglich, wenn die Ankunftszeit laut Flugplan vor 23 Uhr liegt. Die Verspätung dürfe sich allerdings nicht schon aus der Flugplangestaltung ergeben, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Für Starts nach 23 Uhr bedarf es einer Einzelgenehmigung.
So gab es 2017 am Frankfurter Flughafen 440 verspätete Starts und 704 verspätete Landungen. Im Vorjahr waren es noch 342 verspätete Starts und 464 verspätete Landungen gewesen. Ein Grund für den Anstieg waren die vielen heftigen Unwetter im Sommer und Herbst, die zu Verspätungen bei den An- und Abflügen führten. 
Weitere Gründe seien die Zunahme des Flugverkehrs und eine daraus resultierende europaweite Verschlechterung der Pünktlichkeit, sowie der Lotsenstreik in Frankreich, der vor allem bei Ferienfliegern zu Verspätungen geführt habe, heißt es aus dem hessischen Ministerium.
Dabei sticht eine Fluggesellschaft besonders heraus: Ryanair. Wie das Ministerium mitteilt, sei der Billigflieger speziell in Frankfurt „für einen wesentlichen Anteil der verspäteten Landungen verantwortlich“. Obwohl Ryanair erst seit Ende März in Frankfurt starte und lande und an der Gesamtzahl der Flugbewegungen einen vergleichsweise geringen Anteil habe, sei die Fluggesellschaft für 23 Prozent der verspäteten Landungen des Jahres 2017 verantwortlich.
„Negativer Höhepunkt war der November, wo Ryanair für 78 Prozent der Verspätungslandungen verantwortlich war“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne). Die von Ryanair umgestellten Flugpläne hätten im Dezember offensichtlich noch zu keiner ausreichenden Verbesserung geführt. „Um es sehr deutlich zu sagen: Ryanair muss die Verspätungsquote endlich in den Griff bekommen“, so Al-Wazir. Die Fluglärmschutzbeauftragte sowie die Luftaufsicht würden hier weiter sehr genau hinschauen.
Doch wie Ryanair beikommen? Die juristischen Möglichkeiten des Ministeriums sind begrenzt. „Sie tun ja nichts Unrechtes“, betonte Wolfgang Harms, Sprecher des Verkehrsministeriums. Denn laut Planfeststellungsbeschluss seien verspätete Landungen bis 24 Uhr zulässig, sofern sie sich nicht aus dem Flugplan der Airline ergäben. Dies nachzuweisen sei – wenn überhaupt – jedoch immer erst im Nachhinein möglich, insofern könne man die Landung nicht vorher untersagen, so Harms.
Lande ein Flieger zu spät, werde der Pilot von der Fluglärmschutzbeauftragten und der Luftaufsicht des Ministeriums zu den Gründen der Verspätung befragt. Die Piloten würden immer andere Gründe als die Flugplanung für die Verspätung nennen, darunter Streiks, technische Probleme oder das hohe Verkehrsaufkommen, sagte Harms. 
Theoretisch kann das Ministerium bei regelmäßigen und häufigen Verspätungen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Pro verspätete Landung wäre dann laut Harms ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro möglich. Allerdings sei dafür ein gerichtsfester Nachweis nötig, dass gegen die Betriebsregeln verstoßen werde und die Verspätung aus der Flugplanung der Airline resultiere. 
Derzeit sei der Kontrolldruck auf Ryanair hoch, betonte Harms. Die Fluggesellschaft habe zugesichert, ihre Planungen zu verbessern. Man müsse ihr aber auch eine gewisse Zeit einräumen, dies umzusetzen. Diese Praxis habe sich auch bei anderen Fluggesellschaften als wirksam erwiesen, mit denen man ähnliche Probleme gehabt habe. Die Flugpläne von Ryanair hat sich das Ministerium trotzdem geben lassen. „Die werten wir derzeit aus“, so Harms. (nad)

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