An einer Lösung wird gearbeitet

Biergarten der Mönchbruchmühle ist Streitobjekt zwischen Besitzerin und Behörden

UNFERTIGES BILD: Die Steine für eine Mauer zwischen der Bundesstraße und dem Biergarten Mönchbruchmühle liegen schon länger bereit, eine Baugenehmigung gibt es nicht. (ch)

Mörfelden-Walldorf (ch). Alles begann mit der Beseitigung eines teilweise maroden Zaunes an der Mönchbruchmühle. Dass sich daraus ein jahrelanger Streit entwickeln könnte, hat die Geschäftsführerin der Mühle, Claudia Grote, damals nicht geahnt. Denn ihr früherer Architekt hatte behauptet, sie brauche dafür keine Genehmigung. Auch nicht für die zwei Meter hohe Sandsteinmauer, die sie statt des Zaunes geplant hatte. Einmal, um die Besucher des Biergartens vor dem Lärm der B 486 zu schützen, aber auch, um das gesamte Ambiente etwas hübscher zu gestalten.

Seit 1900 gibt es an der Mönchbruchmühle einen Biergarten, der in den Sommermonaten gut frequentiert ist. Der hatte Bestandschutz, obwohl er nie offiziell genehmigt war. Doch mit dem Abriss des Zaunes, so meint es jedenfalls das Kreisbauamt, sei der Betrieb des Biergartens illegal. Zeitweise drohte die Schließung.
Es entwickelte sich ein gut zwei Jahre währender Streit zwischen der Geschäftsführerin und den Behörden. Denkmalschutz, Naturschutz und die Baubehörden sind eingebunden, denn es handelt sich nicht um ein normales Anwesen, sondern um Bebauung im Außenbereich und zudem noch um ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude.
Der Streit gipfelte schließlich in einem Runden Tisch, in dem es ein für Claudia Grote völlig unbefriedigendes Ergebnis gab. Nur noch ein kleiner Biergarten mit etwa 30 Plätzen sollte genehmigt werden. „Wirtschaftlich nicht zu machen“, so die Besitzerin, die auf der Internetseite der Mönchbruchmühle mit bis zu 300 Plätzen wirbt.
In den vergangenen Jahren hat sie viel investiert. Unter anderem einen hübschen Spielplatz angelegt. Damit die Kinder nicht auf die viel befahrene Bundesstraße rennen und die Besucher des Biergartens vor dem Verkehr geschützt sind, wurden Bauzäune aufgestellt, zwischen denen die Sandsteine liegen, die eigentlich eine Mauer bilden sollten. Immer wieder werde sie von Gästen auf das unschöne Bild angesprochen, doch ändern könne sie das vorerst nicht. Denn für die Mauer hat sie ein Bauverbot.
Inzwischen beschäftigt Grote einen neuen Architekten. Der hat neue Pläne beim Kreis zur Genehmigung eingereicht, bekam diese Genehmigung aber nicht. Unter anderem würden die Parkplätze für einen derart großen Biergarten nicht ausreichen. Dies obgleich viele Besucher mit dem Fahrrad kommen.
Parkplätze kann Grote nicht einfach mal so anlegen, denn der Bereich, auf dem diese entstehen könnten, liegt auf Rüsselsheimer Gemarkung, das Jagdschloss Mönchbruch aber auf der Gemarkung von Mörfelden-Walldorf. 
Erster Stadtrat Burkhard Ziegler (Freie Wähler) kann sich nicht vorstellen, dass der Biergarten geschlossen werden soll. Er wolle sich vermittelnd einschalten, um eine für alle tragbare Lösung zu finden. 
Die Kreisverwaltung ist inzwischen bereit, einzulenken. Wie die Pressestelle mitteilte, solle Grote zunächst die am Runden Tisch vereinbarte kleine Lösung für den Biergarten realisieren, auf der man dann aufbauen könne. Wörtlich teilte der Kreis mit: „Alle beteiligten Behörden inklusive Denkmalbeirat des Kreises Groß-Gerau zeigten große Kooperationsbereitschaft und haben an einer für alle zufriedenstellenden Lösung gearbeitet.“
Geeinigt habe man sich auf die Reduzierung des Stellplatzbedarfs und die zügige Erteilung einer Genehmigung für die bereits vorhandenen Nutzflächen im Bereich der Mönchbruchmühle. Im August soll eine Anhörung bezüglich der zusätzlich zum Biergarten entstandenen baulichen Maßnahmen stattfinden. 
Der Biergarten selbst sei seit mehreren Jahrzehnten in Betrieb und werde aus diesem Grund bis zur Genehmigung geduldet, so die Behörde.

Eigene Bewertung: Keine Durchschnitt: 5 (1 Bewertung)

HerunterladenQR Code URL: https://www.freitags-anzeiger.de/30575


X