Lärmgrenze: Es wird nicht leiser

Konzept von Al-Wazir stößt bei Fraport und Bürgerinitiativen auf Kritik

DIE REGEN FLUGBEWEGUNGEN am Frankfurter Airport sollen nach den Plänen von Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir eingeschränkt werden, wenn die Lärmobergrenze zwei Jahre hintereinander überschritten wird. (Foto: Postl)

Rhein-Main. Das vom hessischen Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) vorgestellte Konzept für eine Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen sieht eine stärkere räumliche Begrenzung des Lärms sowie ein festgelegtes Lärm-Höchstniveau vor. Eine Beschränkung der Flugbewegungen ist dagegen erst einmal nicht geplant. Wird die vorgesehene Lärmobergrenze jedoch zwei Jahre hintereinander überschritten, soll die Zahl der Flugbewegungen als Sanktion verringert werden. Das wird vom Flughafenbetreiber Fraport scharf kritisiert. 

Das Konzept sieht stattdessen vor, das zukünftig erlaubte Lärmniveau um 1,8 Dezibel gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 prognostizierten Niveau mit 701 000 Flugbewegungen jährlich zu senken. Das bedeutet aber dennoch, dass es bei entsprechender Zunahme der Flugbewegungen für die Anwohner zunächst lauter werden kann. 
 „Wir wollen Entwicklung am Frankfurter Flughafen ermöglichen und zugleich die Lärmbelastung begrenzen“, so der Minister. Erstmals würden damit die Entwicklungsmöglichkeiten des Airports mit der Frage verknüpft, wie laut der Flugverkehr ist. „Das ist ein Paradigmenwechsel“, so Al-Wazir.
In der Region seien schon heute 300 000 Menschen stark durch Fluglärm belastet. Ohne eine Begrenzung könnten es noch mehr werden, warnte der Minister. Um dies zu verhindern, sollen die von Fluglärm besonders betroffene Regionen deutlicher begrenzt werden. So sieht das Konzept vor, die Gebiete mit einem Dauerschallpegel von 55 und 60 Dezibel zu begrenzen. Die Fläche der am meisten belasteten Gebiete darf wiederum um 1178 Hektar steigen, allerdings nicht so sehr, wie im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen. Hier ist eine Zunahme von 5121 Hektar zulässig. 
Ob die Lärmobergrenze eingehalten wurde, soll jährlich anhand der real stattgefundenen Flugbewegungen errechnet werden. „Bei der erstmaligen Überschreitung der Lärmobergrenze müssen Fraport und die Fluggesellschaften Maßnahmen zur Lärmreduktion umsetzen“, so Al-Wazir. Werde die Lärmobergrenze zwei Jahre in Folge überschritten, komme es im Folgejahr zum Einfrieren der Flugbewegungen, machte der Minister die Konsequenzen einer Nichteinhaltung deutlich. 
Dazu soll es nach seinem Willen aber gar nicht erst kommen. Die Luftfahrtindustrie müsse vielmehr alles daran setzen, Flugbewegungen leiser abzuwickeln, wenn sie mehr Starts und Landungen wolle, betonte Al-Wazir. Die Landesregierung fordert dafür regelmäßige Lärmminderungspläne bei der Fraport ein. Um die Obergrenzen einzuführen, bietet Al-Wazir der Luftverkehrswirtschaft Verhandlungen an. Auch das Forum Flughafen und Region und die Fluglärmkommision (FLK) sollen eingebunden werden. „Führen die Gespräche zu keiner Einigung, wollen wir die Betriebsgenehmigung entsprechend des Lärmobergrenzen-Modells ändern“, stellte Al-Wazir klar. Das gelte auch, wenn die Obergrenze trotz Vereinbarung nicht eingehalten werde.
Als „nicht akzeptabel“ bezeichnete der Flughafenbetreiber das Modell aus Wiesbaden und warnte, eine Obergrenze dürfe die Ausbauziele nicht konterkarieren. Fraport-Chef Stefan Schulte erklärte, es liege schon im Eigeninteresse, Ansätzen für leisere Flugzeuge nachzugehen. Allerdings müsse dies mit einem Blick für das Mögliche geschehen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass der Frankfurter Flughafen im globalen Wettbewerb massiv benachteiligt werde. 
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung endlich den jahrelangen politischen Bekenntnissen und Versprechungen Taten folgen lässt“, sagte der FLK-Vorsitzende Thomas Jühe. Über eine Lärmobergrenze könne ein wirksames Steuerungs- und Anreizsystem geschaffen werden, um bereits heute leisere Flugzeuge oder Flugverfahren einzusetzen. 
„Ein großer Wurf sieht anders aus“, lautete das erste Fazit vom Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI), das das Konzept in Ruhe prüfen wolle. BBI-Sprecher Thomas Scheffler bemängelte aber, dass die Lärmobergrenze keine kontinuierliche Absenkung der Belastungen beinhaltet. Außerdem fehle es an der Rechtsverbindlichkeit. Freiwillige Absprachen mit der Luftverkehrswirtschaft seien blauäugig, so Scheffler.
 Ähnlich argumentiert die Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF). Eine Lärmobergrenze – bisher noch nicht an bundesdeutschen Flughäfen in der Praxis erprobt – habe nur dann einen Sinn, wenn es sich nicht um freiwillige Vereinbarungen zwischen der Landesregierung, dem Flughafen und den Fluggesellschaften handele. Die Lärmobergrenze müsse rechtlich abgesichert werden, so der IGF-Vorsitzender Dirk Treber. 
Die DKP/Linke Liste nannte die Lärmobergrenze „Augenwischer“ und eine „Beruhigungspille“, durch die für keinen Menschen leiser sondern künftig sogar deutlich lauter werde, als es heute schon sei, so der Fraktionsvorsitzende Gerd Schulmeyer. (seb)

Eigene Bewertung: Keine Durchschnitt: 1 (1 Bewertung)

HerunterladenQR Code URL: https://www.freitags-anzeiger.de/21889


X