Es geht nur noch um das „Wie“

Straßenbeitragssatzung: Bürgermeister favorisiert „wiederkehrende Beiträge“

BEI DER BEHEBUNG von gravierenden Straßenschäden sollen sich Hausbesitzer in Zukunft an den Baukosten beteiligen. Im Dezember steht eine entsprechende Satzung im Parlament zur Abstimmung. (Foto: Schwappacher)

Mörfelden-Walldorf. Bürgermeister Heinz-Peter Becker (SPD) lässt die Verwaltung derzeit das Modell einer Straßenbeitragssatzung erarbeiten. 

Dabei favorisiert der Rathauschef das Modell der „wiederkehrenden Beiträge“. Darunter versteht man, die Einteilung der Stadt in einzelne Abrechnungsgebiete. Immer wenn in einem der Gebiete eine grundhafte Sanierung ansteht, müssen betroffene Hausbesitzer einen Beitrag dazu leisten. Die Kosten werden damit auf mehr Schultern verteilt. 
Eine entsprechende Vorlage soll dem Parlament im Dezember mit der Haushaltsaufstellung 2018 präsentiert werden. Seine Präferenz für dieses Beitragsmodell erklärt der Bürgermeister damit, dass es gerechter sei und finanzielle Belastungen für den Einzelnen niedriger ausfielen. Dies treffe auch zu, wenn man einen längeren Zeitraum betrachte. 
„Grundsätzlich halte ich aber vor allem an dem Prinzip fest, mit regelmäßigen Reparaturarbeiten und Instandsetzungen umfangreiche Grundsanierungen zu vermeiden“, so der Rathauschef weiter. Auf diese Weise möchte Becker die Straßenbeiträge so gering wie möglich halten. 
Denn bezahlen müssen Bürger nur Sanierungen, bei denen neben der Fahrbahndecke auch der Frostschutz, Unterboden, Trag- und Binderschichten ausgetauscht werden. Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen – wie das Abfräsen und Erneuern einer Fahrbahndecke – sind nicht beitragspflichtig. Auch das Ausbessern von Rissen, Schlaglöchern und Winterschäden fällt in diese Kategorie.
In einer Presseerklärung macht Becker weiter deutlich, dass sich die Stadt mit der Aufstellung einer Straßenbeitragssatzung lediglich an Vorgaben der Aufsichtsbehörden halte. „Die Genehmigung des Haushaltes 2017 wird mit der Maßgabe verbunden, bis spätestens zum Jahresende 2017 eine entsprechende Beitragssatzung zu beschließen. Die Genehmigung des Haushaltes 2018 wird nur bei Vorliegen einer Straßenbeitragssatzung in Aussicht gestellt“. So laute die eindeutige Vorgabe, die das Regierungspräsidium Darmstadt mache.
Über 400 von insgesamt 421 hessischen Kommunen seien dieser Verpflichtung bereits nachgekommen. Mörfelden-Walldorf habe daher nicht die Wahl, ob eine Satzung komme. Vielmehr müsse man sich gründlich damit auseinandersetzen, wie Beiträge zukünftig erhoben würden. 
Behauptungen, dass es auch ohne Satzung gehe, seien falsch. Ohne einen genehmigten Haushalt wäre die Stadt nicht in der Lage, freiwillige Leistungen aufrechtzuerhalten. Als Beispiel führt Becker die Vereinsförderung an. 
Auch gegen Beispielbeiträge aus anderen Kommunen verwehrt sich der Bürgermeister. Damit schüre man lediglich Ängste vor hohen Belastungen, die so nicht eintreten würden. Die Höhe der Beiträge hinge maßgeblich davon ab, wie man die Straßenbeitragssatzung ausgestalte.
Ein mögliches Modell ist die Erhebung von einmaligen Beiträgen. Dabei werden die Kosten einer Maßnahme auf die direkten Anlieger der betroffenen Straße umgelegt. Die technische Abwicklung ist einfacher, kann jedoch in Abhängigkeit des Umfangs der Baumaßnahme zu hohen, einmaligen Beitragszahlungen führen, mit denen die Anlieger nicht rechneten. 
In dem anderen Modell der „wiederkehrenden Beiträge“ werden Sanierungskosten auf alle Grundstückseigentümer in einem Abrechnungsgebiet umgelegt. Die Beitragslast für den einzelnen Grundstückseigentümer ist damit niedriger. Werden in einem oder mehreren Jahren im Abrechnungsgebiet keine Bauarbeiten durchgeführt, müssen auch keine Beiträge bezahlt werden. 
„Nach diesem Modell ist auszuschließen, dass Beitragszahlungen im vier- oder fünfstelligen Bereich entstehen könnten“, heißt es in der Pressemitteilung. Es sei davon auszugehen, dass der Beitrag für ein Grundstück bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen im unteren dreistelligen Bereich liege, und bei einmaligen Straßenbeiträgen mittlere vierstellige Summen anfielen.
Bürgermeister Becker weist weiter darauf hin, dass in beiden Modellen von den Sanierungskosten zunächst Fördergelder von Bund und Land abzuziehen sind. Einen weiteren Anteil übernehme die Stadt aus den allgemeinen Haushaltsmitteln. Damit werde berücksichtigt, dass nicht nur Menschen aus den betreffenden Vierteln die Straßen nutzen. 
Ebenfalls gelte für beide Modelle, dass Planung, Durchführung und Abrechnung der Maßnahmen transparent abliefen. Sanierungen müssten vorausschauend erfolgen und sollten von einer umfassenden Bürgerbeteiligung begleitet werden. „Kostenbewusstsein der Verwaltung war und ist dabei ebenfalls von großer Bedeutung“, ist in der Mitteilung zu lesen. (seb)

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