Wo endet der Einflussbereich?

35 Ausnahmen vom Nachtflugverbot wegen Radar-Ausfällen – BI: Keine Rechtfertigung

AB 23 UHR soll es auf dem Frankfurter Flughafen keine Starts und Landungen mehr geben. Die Fluggesellschaften wünschen sich eine weniger strikte Handhabung des Nachtflugverbots, Anrainerkommunen und Bürgerinitiativen beklagen, dass bereits viel zu viele Ausnahmen genehmigt würden. (Foto: Keim)

Rhein-Main. Aufgrund von Radar-Ausfällen bei der Deutschen Flugsicherung in München und Langen gab es in der Nacht von Freitag auf Samstag 35 Ausnahmen vom Nachtflugverbot. Das hessische Wirtschaftsministerium teilt mit, dass in Frankfurt zwei Stunden lang nur noch 25 Landungen möglich gewesen seien. Starts hätten zeitweise aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden können. So gab es zwischen 23 und 24 Uhr zehn Landungen und 25 Einzelgenehmigungen für verspätete Starts.
 

Während man im Ministerium der Auffassung ist, dass die Verspätungen außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaften lagen, beurteilt das Bündnis der Bürgerinitiativen die Sachlage anders: „Die Flugsicherung liegt im Einflussbereich der Fluggesellschaften – nicht nur, dass sie entgeltliche Leistungen für diese erbringt, es ist auch ein Beirat zur Beratung der Geschäftsführung eingerichtet, in dem unter anderem die Fluggesellschaften vertreten sind“, schreibt BI-Sprecher Berthold Fuld.
 Die Fluggesellschaften würden erheblichen Druck auf die Flugsicherung ausüben, ihre Dienste möglichst kostengünstig anzubieten, heißt es weiter. Zu den Sparmaßnahmen gehöre offenbar auch ein Verzicht auf Ausfallsicherheit. Die damit verbundenen Konsequenzen hätten die Fluggesellschaften einzukalkulieren, die erteilten Genehmigungen seien daher rechtswidrig.
Auch „Kapazitätsengpässe aufgrund langer Rollzeiten“, die als Begründung für Ausnahmeregelungen in der Nacht von Samstag auf Sonntag angeführt wurden, sind für die BI nicht akzeptabel. Derzeit würden die Fluggesellschaften die Bereitschaft des Wirtschaftsministeriums testen, in Zweifelsfällen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Für dieses lägen wiederum fast alle nur denkbaren Kalamitäten außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaften.
Flughafenbetreiber Fraport verwies derweil in dieser Woche erneut auf die „immense Bedeutung“ der Tagesrandzeiten. Ohne sie könnten wichtige Verbindungen in alle Welt nicht aufrecht erhalten werden, der Flughafen Frankfurt würde vom Interkontinentalverkehr angeschnitten. Weitere Einschränkungen seien daher nicht hinnehmbar.
Als „unsachlich“ bezeichnet Fraport zudem Beschwerden, dass die Region seit Eröffnung der Nordwest-Landebahn verlärmt würde. Die Anzahl der Flugbewegungen im ersten Halbjahr 2012 liege in etwa auf Vorjahresniveau heißt es in der Pressemitteilung, die Flugbewegungen verteilten sich nun aber auf vier Start- und Landebahnen anstatt wie bisher auf drei Pisten. (gk)

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