"Seien Sie kein Narr" - Null Toleranz bei Alkohol am Steuer an den "tollen Tagen"

Hessens Polizei stellte im letzten Jahr 150 Führerscheine bei Fastnachtskontrollen sicher!

Südhessen (ots) - 150 Führerscheine wurden im vergangenen Jahr
während der zweiwöchigen Verkehrskontrollen zur Fastnachtszeit durch
die Polizei bei unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden
Fahrzeugführern hessenweit sichergestellt. Die Beamten nahmen in dem
Zeitraum zudem 75 Verkehrsunfälle, bei denen Alkoholeinfluss eine
Rolle gespielt hat, sowie 10 Verkehrsunfälle unter dem Einfluss
anderer berauschender Mittel auf.

Auch in diesem Jahr sorgt die Polizei an den "tollen Tagen" für
sichere Verhältnisse im Straßenverkehr. Die Beamten führen anlässlich
Fastnacht erneut Verkehrskontrollen durch und werfen dabei ein
besonderes Augenmerk auf das Umfeld der bekannten Veranstaltungen und
Fastnachtsumzüge.

Nach wie vor ist Alkohol eine der häufigsten Unfallursachen. Hier
noch einmal die wichtigsten Fakten zum Thema Alkohol und
Straßenverkehr: Für die Führerscheinneulinge in der Probezeit und
alle unter 21 Jahren gilt grundsätzlich die magische
0,0-Promille-Grenze. Für alle anderen kann aber bereits ab 0,3
Promille der Führerschein in Gefahr sein. So muss man bei einem
Unfall auch bei diesem Wert mit einem entsprechenden Strafverfahren
rechnen. Genau wie bei der sogenannten absoluten Fahruntüchtigkeit ab
1,1 Promille heißt es dann auch hier: Blutentnahme und Führerschein
weg. Hinzu kommen Punkte in Flensburg und eine teure Geldstrafe. Ab
0,5 Promille begeht man aber schon eine Ordnungswidrigkeit.
Mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat
Fahrverbot sind die Folge.

Nicht zu unterschätzen ist auch der Restalkohol am nächsten
Morgen. Die Leber baut pro Stunde nur zirka 0,1 Promille ab. Wer bis
in die Nacht feiert und dabei ordentlich bechert, kann also morgens
immer noch weit über 0,5 Promille haben. Gerät man damit in eine
Kontrolle, kann das unangenehme Folgen haben. Wer sich unsicher
fühlt, sollte am Morgen das Auto lieber stehen lassen.

Die Ordnungshüter empfehlen in der "Fünften Jahreszeit" auf
öffentliche Verkehrsmittel und Taxen umzusteigen oder zur guten und
bewährten Fahrgemeinschaft zurückzugreifen. So bleibt die närrische
Zeit ein Spaß für Groß und Klein.

Das Polizeipräsidium Südhessen wünscht viel Freude beim Feiern!

Rückfragen bitte an:

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Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Bernd Hochstädter
Telefon: 06151/969-2423 o. Mobil: 0172 / 3097857
Fax: 06151/969-2405
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