Polizei überprüft Brummifahrer auf Fahrtauglichkeit

Südhessen/Viernheim (ots) -

Im September 2017 verursachte ein osteuropäischer
Transporterfahrer auf der A 67 bei Rüsselsheim als Geisterfahrer
einen Verkehrsunfall mit drei Toten. Der Wagenlenker hatte damals 3,4
Promille. Im April verursachte ebenfalls ein Transportfahrer aus
Osteuropa im Bereich der Rastanlage Bergstraße einen Unfall mit einer
schwerverletzten Person. Ein Atemalkoholtest zeigte 2,72 Promille an.
Erst im Dezember 2018 konnte ein ebenfalls osteuropäischer Lkw-Fahrer
bei Darmstadt nur durch ein als Sperre eingesetztes Streufahrzeug
gestoppt werden. Auch dieser Brummifahrer stand deutlich unter
Alkoholeinwirkung. Ein Test zeigte 2,3 Promille an. Weitere Fälle mit
alkoholisierten Lkw-Fahrern aus Osteuropa registrierten die
Ordnungshüter zudem unter anderem im August 2018 und im November 2018
auf der A 67.

Mit einer großangelegten Kontrolle auf der A 67 bei Viernheim
überprüfte die Polizei am Sonntagabend (20.1.) nun 43 Lastwagen- und
38 Transporterfahrer hinsichtlich des Einflusses von Alkohol und
Drogen.

Die positive Nachricht vorweg: Keiner der kontrollierten
Brummifahrer stand und Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Im Rahmen der Kontrollen behielten die Polizisten aber wegen
Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot, wegen illegaler
Personenbeförderung und in neun Fällen wegen Verstößen gegen die
geltenden Lenk- und Ruhezeiten insgesamt einen Betrag von 11.400 Euro
in Form von Sicherheitsleistungen und im Rahmen von
Gewinnabschöpfungsverfahren von ausländischen Transporteuren ein.

Ein Brummifahrer aus Osteuropa händigte den Beamten bei der
Kontrolle einen gefälschten Führerschein aus. Ihn erwartet ein
Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung.

Ein Autofahrer stand augenscheinlich unter dem Einfluss von
Drogen. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Die Polizei
erstattete Anzeige wegen Verstoßes gegen Betäubungsmittelgesetz.
Genauso wie gegen den Beifahrer in einem Kleintransporter, der kleine
Mengen Amphetamin, Haschisch und Marihuana bei sich hatte.

Zudem fanden die Gesetzeshüter in einem Transporter zahlreiche
elektronische Geräte. Kaufbelege oder Eigentumsnachweise konnten die
Insassen nicht vorlegen. Ein Computer war im polizeilichen
Fahndungssystem als gestohlen registriert. Die Beamten stellten die
Gegenstände sicher und prüfen nun, ob sie weiteren Straftaten
zugeordnet werden können.

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