Holzkohlegrill in Wohnung

Kohlenmonoxid (CO) - Vergiftung / Vier Verletzte - Warnhinweise von Feuerwehr und Polizei

Nauheim (ots) - Vier Verletzte mit CO-Vergiftung waren die Folge
einer Familienfeier am Sonntagabend (11.02.) in der Elbestraße in
Nauheim. Die elfköpfige pakistanische Familie nutzte einen
Holzkohlegrill im Außenbereich des Hauses und trug diesen dann in die
Wohnung. Als gegen 21.00 Uhr eine 42 Jahre alte Bewohnerin über
Schwindel und Übelkeit klagte, verständigte man den Rettungsdienst.
Bei den eingesetzten Kräften schlugen schon beim Betreten der Wohnung
die CO Warngeräte an. Alle anwesenden Bewohner, insgesamt dreizehn,
wurden aus dem Gebäude gebracht und untersucht. Vier Bewohner, die
42-jährige Frau, ein 52-jähriger Mann und zwei Kinder im Alter von 10
und 14 Jahren kamen vorsorglich in eine Klinik. Das Gebäude wurde
anschließend belüftet und weitere Messungen durchgeführt. Die anderen
Bewohner konnten danach wieder zurück in ihre Wohnungen. Neben der
Polizei waren fünf Rettungswagen, ein Notarzt, der
Organisationsleiter des Rettungsdienst, sowie Kräfte der Feuerwehr
Nauheim und des DRK Nauheim vor Ort.

In diesem Zusammenhang und in letzter Zeit leider immer wieder
auftretender tragischer Vorfälle, warnen Feuerwehr und Polizei vor
den Gefahren durch Kohlenmonoxid (CO):

Kohlenmonoxid birgt eine unsichtbare Gefahr und kann bereits nach
wenigen Atemzügen tödlich sein!

Anzeichen auf eine CO-Vergiftung können plötzlich auftretende
Übelkeit, Kopfschmerzen, oder auch Schläfrigkeit und Schwindel sein;
achten Sie auch darauf, ob diese Symptome ebenso plötzlich bei
weiteren anwesenden Personen auftreten. Beim Verdacht des Auftretens
von Kohlenmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Öffnen
Sie Fenster und Türen und belüften Sie die Räume. Warnen Sie andere
Anwesende und Ihre Nachbarn. Alarmieren Sie umgehend den
Rettungsdienst bzw. die Feuerwehr unter Notruf 112!!!

Zu Ihrer Sicherheit beachten Sie:

- Grillen Sie nie in geschlossenen Räumen
- Beim Konsumieren von Shisha-Pfeifen oder ähnlichem - Belüften
Sie ständig die Räume
- Kohlereste sind auch im kalten Zustand eine Gefahrenquelle und
gehören nicht in geschlossene Räume
- Achten Sie beim Betrieb von offenen Feuerstätten und Gasthermen
auf ausreichende Belüftung und lassen Sie diese regelmäßig von
Fachpersonal überprüfen

Michael Gorsboth, EPHK und PvD

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südhessen
Pressestelle
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt

Telefon: 06151 - 969 2400 bzw. 06151 - 969 3030 (PvD)
E-Mail: pressestelle.ppsh[at]polizei.hessen[dot]de

Original-Content von: Polizeipräsidium Südhessen, übermittelt durch news aktuell

Zur Originalmeldung

Noch keine Bewertungen vorhanden

HerunterladenQR Code URL: https://www.freitags-anzeiger.de/28224


X