Einbruch in Vereinsheim

Betrunken und mit gestohlenem Auto unterwegs / Zeugen stoppen Täter im Feld / Festnahme, Anzeige und Sicherheitsleistung

Alsbach-Hähnlein / Ludwigshafen (ots) -

Mit stark überhöhter Geschwindigkeit ist ein 28 Jahre alter Mann am Sonntagmorgen (24.10.) mit einem schwarzen BMW, bei dem eine Scheibe fehlte, auf den Feldwegen im Bereich eines landwirtschaftlichen Betriebes in der Gemarkung Alsbach-Hähnlein gefahren und hat damit die Aufmerksamkeit von Zeugen auf sich gezogen. Einer der beherzten Zeugen versperrte dem verdächtigen Fahrer mithilfe seiner landwirtschaftlichen Maschine kurzerhand den Weg. Sein anschließender Versuch, zu Fuß die Flucht zu ergreifen, endete auf einem Feld. Mit Hilfe und vereinten Kräften weiterer hinzueilender Anwohner wurde der Verdächtige bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei festgehalten.

Bei seiner darauffolgenden Kontrolle stellten die Ordnungshüter mehrere Ungereimtheiten fest. Nicht nur, dass der Festgenommene mit 2 Promille deutlich dem Alkohol zugesprochen hatte, auch zeigte sich, dass der schwarze BMW zuvor in Ludwigshafen gestohlen worden war, aufgrund entstempelter Kennzeichen keine Betriebserlaubnis für das Auto vorlag und der Festgenommene auch nicht im Besitz eines Führerscheines war. Bei der Durchsuchung des Autos stellten die Ordnungshüter zudem Werkzeug und eine Tasche mit Lebensmitteln sicher.

Hier stellte sich heraus, dass die Gegenstände mit einem Einbruch in das Gebäude des Hundesportvereins in der Weilerstraße, begangen offenbar wenige Stunden zuvor, in Verbindung gebracht werden konnten.

Dort hatte der Kriminelle mutmaßlich die Haupteingangstür aufgehebelt und Lebensmittel entwendet. Der 28-Jährige wurde vorläufig festgenommen und zur Wache gebracht. Es folgten die Anzeigenaufnahme und die Blutprobenentnahme.

Nach Zahlung einer von der Staatsanwaltschaft Darmstadt angeordneten Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro wurde der Tatverdächtige entlassen. Er wird sich nun zukünftig unter anderem wegen Einbruchsdiebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Alkohol strafrechtlich verantworten müssen.

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