Autofahrer rast zwei Mal an Polizeikontrollstelle vorbei

Unfall und Festnahme in Griesheim

Darmstadt. Mit stark überhöhter Geschwindigkeit ist ein 23-jähriger Autofahrer in der Nacht zum Freitag (5.6.2015) gegen 1.30Uhr an einer Polizeikontrollstelle in der Rheinstraße vorbeigerast. Bei seiner Fahrt, die in Griesheim mit der Festnahme durch eine Streife der Polizeiautobahnstation endete, kam der Fahrer nach rechtsvon der Fahrbahn ab und beschädigte nicht nur seinen Wagen erheblich,sondern auch einen Leitpfosten, den Grünstreifen und ein Verkehrszeichen. Was der Grund der verkehrsgefährdenden Fahrweise ist, ist noch unklar. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, dessenErgebnis noch aussteht. Erstmals aufgefallen war das Fahrzeug, als esmit hoher Geschwindigkeit auf der Rheinstraße stadteinwärts auf der gegenüberliegenden Seite der Kontrollstelle fuhr und sodann an der Kreuzung "Am Kavalleriesand" geblitzt wurde. Das augenscheinlich gleiche Fahrzeug fuhr nur kurze Zeit später, nun aus der Stadtmitte kommend, auf die Kontrollstelle der Polizei zu. Scheinbar hatte dessen Fahrer in der Innenstadt gewendet. Ohne die Geschwindigkeit zuvermindern und mit Lichthupe, missachtete der Fahrer die Haltezeichender Polizeibeamten und raste unmittelbar an der Kontrollstelle vorbei. Nur mit ebenfalls hoher Geschwindigkeit gelang es den Beamten, dem Fluchtweg des Fahrzeuges zu folgen. Als der Fahrer im Nordring von der Fahrbahn ab und auf den Grünstreifen kam, einen Leitpfosten, ein Verkehrszeichen und Gestrüpp aus der Verankerung riss und sich auch mehrere Fahrzeugteile vom Fahrzeugaufbau "verabschiedeten", musste er das Tempo vermindern und er konnte letztlich an der Kreuzung Goethestraße /Kirschberg von der Polizei gestoppt und festgenommen werden. Der Wagen, dessen Innenraum aufgrund der zerstörten Frontscheibe reichlich mit Laub und Gestrüpp befüllt war, hatte auch auf einer Länge von mehreren hundert Metern Motoröl verloren und wurde abgeschleppt. Zur Fahrbahnreinigung mussteder Bauhof herangezogen werden. Der 23-Jährige wird sich in einem Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung verantworten müssen.

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