Wahlamt prüft jetzt alle Unterschriften

Frist für Bürgerentscheid abgelaufen

Kelsterbach. Die achtwöchige Frist für das Bürgerbegehren gegen zusätzliche Stadträte, wie sie SPD und Freie Wähler in ihrer Koalitionsvereinbarung gefordert und im Parlament durchgesetzt haben, ist abgelaufen. Schon lange vorher übergaben die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens 3099 Unterschriften an Bürgermeister Manfred Ockel, also weit mehr als die erforderlichen 983 Stimmen (wir berichteten). Wie Oberamtsrat Stefan Weikl, der für alle Wahlangelegenheiten zuständig ist, bestätigte, gab Vertrauensperson Eleonore Wagner noch vor Fristablauf weitere 26 Unterschriften im Rathaus ab.
 

„Aufgrund der großen Menge an Unterschriften sind wir derzeit noch damit beschäftigt, die Gültigkeit zu überprüfen“, erklärt Weikl. Er hofft, dass bis Ende dieser Woche die Prüfung aller Unterschriftenlisten abgeschlossen ist, dann gibt es auch eine offizielle Zahl. „Wir gehen aufgrund der Vielzahl jedoch davon aus, dass die geforderte Anzahl von 983 Unterschriften weit überschritten wird – selbst wenn einige durch das Raster fallen“, so Oberamtsrat Stefan Weikl.
Danach muss sich die Stadtverordnetenversammlung mit dem Bürgerbegehren befassen und entsprechend darüber befinden. „Wir haben den Antrag des Bürgerbegehrens sowohl an die Rechtsabteilung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes als auch einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht zur Überprüfung weitergegeben“, erklärt Stefan Weikl. Dort werde der genaue Wortlaut des Begehrens unter die Lupe genommen und überprüft, ob die Hessische Gemeindeordnung den Bürgerentscheid zulasse.
„Wir gehen davon aus, dass alles seine Ordnung hat. Dann kommt es auf die Stadtverordnetenversammlung am 24. September an“, verweist der Oberamtsrat auf die weitere Vorgehensweise. Die Stadtverordneten müssen dann über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. SPD und FW hätten allerdings auch die Möglichkeit, ihren Beschluss, weitere Stadträte zu berufen, zurückzunehmen.
Wird der Bürgerentscheid durchgeführt, entscheidet der Wähler. Das Bürgerbegehren wird umgesetzt, wenn es die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält, „sofern diese Mehrheit mindestens fünfundzwanzig vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt“ (HGO). Bei Stimmengleichheit gilt die Frage allerdings als mit Nein beantwortet. Gefragt wird: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Kelsterbach vom 25. Juni 2012 zur Änderung der Hauptsatzung aufgehoben wird und somit keine weiteren zusätzlichen Stellen für einen hauptamtlichen und einen ehrenamtlichen Stadtrat geschaffen werden?“
Sollte der Bürgerentscheid Erfolg haben, wäre die Stadtverordnetenversammlung drei Jahre lang an den Beschluss gebunden und könnte so lange keine weiteren Stadträte installieren. (pos)

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