Nachtflugverbot: Diskussion um Ausnahmen

Umwelthaus twittert Verspätungen – BBI fordert Begründungen

Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen gilt erst seit einem Monat, doch schon beginnen die Diskussionen über die Einhaltung der Ausnahmeregelungen. Darauf reagieren nun das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium sowie das Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH).

 

Das UNH twittert ab sofort zu dem Thema. An jedem Vormittag wollen die UNH-Mitarbeiter die verspäteten Starts und Landungen aus der vorigen Nacht auflisten, allerdings übernehmen sie dabei nur die Kennziffern, nach denen die Flugzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Eine eigentliche Schilderung der Umstände gibt es nicht. Die UNH-Beiträge findet man unter der Adresse www.twitter.com/umwelthaus. Die Beiträge des UNH auf dem Kurznachrichtendienst sind unter der genauen Adresse auch ohne Anmeldung einsehbar.

Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium veröffentlicht ebenfalls Daten zu den verspäteten Starts und Landungen, in einer wöchentlich aktualisierten Tabelle. Aus der Tabelle für die vergangene Kalenderwoche geht hervor, dass es am späten Abend des 18. November fünf verspätete Starts gab, am 15. November sogar 19. Verspätete Landungen gab es demnach in der gesamten Kalenderwoche fünf Mal. Die unter www.wirtschaft.hessen.de einzusehenden Daten sollen jeweils für die vergangenen vier Wochen online bleiben.

„Transparenz ist immer ein gutes Mittel zur Versachlichung der Diskussion. Wir halten uns an den Planfeststellungsbeschluss mit den dort festgelegten Regeln für verspätete Starts und handhaben das sehr restriktiv“, wird Verkehrsminister Dieter Posch in einer Pressemitteilung seines Ministeriums zitiert.

Das Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) begrüßt diese Ankündigung, schiebt aber deutliche Kritik hinterher. Es genüge nicht, bei der Veröffentlichung jeweils nur die maßgebliche Passage aus dem Planfeststellungsbeschluss anzuführen. Die BIs erwarten zusätzlich eine konkrete Begründung für die Ausnahmen.

Das BBI bezweifelt zum Beispiel die Stichhaltigkeit der in der vergangenen Woche angeführten Begründung, starker Nebel an den Startflughäfen habe verspätete Starts in Frankfurt erzwungen, weil Maschinen in Frankfurt auf Anschlussreisende gewartet hätten. Es liege „sehr wohl im Einflussbereich der Fluggesellschaften, bei Nebel an einem anderen Flughafen dafür zu sorgen, dass Anschlussreisende rechtzeitig in Frankfurt ankommen.“ Außerdem sei es letztlich eine Entscheidung der Fluggesellschaften, ob sie auf Anschlussreisende warten wollten.

Starts und Landungen zwischen 23 und 0 Uhr sind laut Planfeststellungsbeschluss nur während dieser Stunde zulässig und immer nur dann, wenn die Gründe für die Verspätung nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaften liegen. Sie müssen einzeln für jeden Flug vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium genehmigt werden.

Argumente gegen die Klagen der Frachtflug-Gesellschaften lieferte derweil der Logistik-Professor Richard Vahrenkamp von der Uni Kassel. Auf einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) in Dresden hielt Vahrenkamp einen Vortrag über Logistikketten in der Luftfracht. Er wies dabei laut einer Pressemitteilung der ADF darauf hin, dass insbesondere der Mega-Hub Frankfurt magnetartig Fracht aus ganz Deutschland und Osteuropa anziehe, die ganz überwiegend mit dem Lkw angeliefert werde. Es sei kein Problem, diese Lkw zu Flughäfen außerhalb von Ballungsgebieten umzuleiten, so Vahrenkamp.

Der Luftfracht-Experte wandte sich auch gegen das von Lufthansa Cargo angeführte Argument der Eilbedürftigkeit. Die sei nicht die Regel, Luftfracht habe eine durchschnittliche Transportdauer von sechs Tagen. Für eilige Ausnahmen ließen sich Charterflugzeuge anmieten, die von weniger dicht besiedelten Regionen aus starten könnten. (ohl).

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