Kelsterbach: Bebauungsplan für Freizeitgärten an der Friedhofstraße auf den Weg gebracht

Dem Wunsch nach Grün Rechnung tragen

Gewachsen sind im Laufe der Jahre die Kleingärten im Unterdorf, teils mit Pferdekoppeln. Hier kann möglicherweise eine nachträgliche Legalisierung durch den Bebauungsplan erreicht werden. Foto: Postl

Kelsterbach – Gerade im Sommer wünschen sich viele Menschen, die in Wohnungen leben, einen Kleingarten. Doch die Warteliste für ein solches Kleinod ist lang und es gibt kaum noch Möglichkeiten, in Kelsterbach neue Gärten zu schaffen. Dazu kommt: Nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sind die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Groß-Gerau und die Stadt angehalten, gegen Anlagen, die vor Jahrzehnten illegal entstanden sind, in der Gemarkung vorgehen und zu beseitigen.

Bauausschuss und Stadtparlament gaben nun einstimmig grünes Licht für die Aufstellung eines Bebauungsplans für Freizeitgärten im Bereich der Friedhofstraße. Rund 3.9 Hektar umfasst das Plangebiet, das nördlich der Schwanheimer Straße und östlich der Friedhofstraße liegt – und ursprünglich ein Wohngebiet werden sollte. Hier verhinderte die Nähe zum Industriepark Höchst das Vorhaben.
Es spreche aber nichts dagegen, Kleingärten zu schaffen, sagte Bürgermeister Manfred Ockel. Denn: „Die Nachfrage ist enorm.“ Der Wunsch nach einem Kleingarten komme direkt nach dem Wunsch nach Wohnraum. „Und dem wollen wir Rechnung tragen“, so der Rathauschef. Man wolle dort Gebiete für Kleingärten ausweisen, wo Umwelt- und Planungsrecht es zulassen.
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan legalisiert die Kleingärten. Für die Ausarbeitung des Planentwurfs werden knapp 41 000 Euro fällig, dazu kommen Kosten für die Erstellung der Grünordnungsplanung sowie des Artenschutzes im Verfahrensverlauf – diese lagen in der Vergangenheit bei etwa 30 000 Euro. Laut Ockel könnte der rechtskräftige Bebauungsplan in ein bis zwei Jahren vorliegen. Dort, wo nachträglich keine Legalisierung möglich sei – etwa weil die Gärten in Überschwemmungsgebieten liegen – müsse eine Lösung über Ausgleichsflächen geprüft werden.
Beim Areal an der Friedhofstraße sind ein Viertel der Flächen im Besitz der Stadt, der Großteil gehört privaten Eigentümern. Mit diesen will die Stadt nun sprechen. So habe man sich bei der Erweiterung der Kleingartenanlage am Südpark mit neuen 87 Parzellen mit den Grundstücksbesitzern über Tauschverfahren und Ausgleichsflächen einigen können.
Zwar sollen in den Freizeitgärten nicht die strengen Vorgaben eines Kleingartens gelten. „Aber wir wollen Standards setzen“, so Ockel, etwa bei Bebauung oder Versiegelung. Freies Bauen ist nicht zulässig, ähnlich wie im Südpark sollen die Hütten vorgebaut und den Pächtern übergeben werden. Weitere Themen, die bei der Umsetzung des Verfahrens eine Rolle spielen sind die Erschließung der Anlagen mit Wasser, Strom und Parkplätzen. 
Auf die Frage von Giuseppe Roselli (SPD) zur Möglichkeit der Erweiterung der Freizeitgärten bis zur ehemaligen Gärtnerei Dürr – also kurz vor der B43 – betonte Ockel, dass eine Erweiterung maximal bis zum nächsten Feldweg möglich sei.
Tobias Bexten (WIK) regte an, bei der Gestaltung auch Freizeitflächen für Jugendliche zu schaffen. Dies, so der Bürgermeister, solle am Südpark realisiert werden, an der Friedhofstraße seien nur Freizeitgärten geplant. Denkbar ist aber, wie von Christine Breser (CDU) angeregt, größere Flächen auszuweisen, die gemeinschaftlich gepflegt werden können und dafür auf einen großen Wust an Zäunen zu verzichten. Auch Streuobstwiesen sollen so erhalten bleiben. 
Keine Chance auf Erhalt haben Kleingärten, die in Überschwemmungsgebieten, etwa am Main oder der Kelster. Eine Anfrage bei der UNB ergab, dass man solchen Nutzern von illegalen Gärten oder Bauten einen Kooperationsvertrag anbiete, den Bestand noch bis 2024 so nutzen zu können wie bisher. Allerdings gab es keine Antwort auf die Frage, was passiert, wenn man nicht kooperiert.
Die Reaktion der Kleingärtennutzer ist unterschiedlich. „Bis 2024 passiert ja erst einmal nichts, also warte ich einfach mal ab“, meint ein Pächter eines Grundstücks an der Schwanheimer Straße und setzt frische Gemüsepflanzen. Noch schlimmer, so betonen mehrere Anwohner der Schwanheimer Straße, sei der Lärm, der an Sommerabenden aus den Gärten kommt. „Da laufen die Wasserpumpen die ganze Nacht, zudem gibt es Partys ohne Ende dort“, bestätigt eine Anwohnerin. Anrufe bei der Ordnungsbehörde und auch Polizei hätten bisher keine Besserung gebracht. nad/pos
Noch keine Bewertungen vorhanden

HerunterladenQR Code URL: https://www.freitags-anzeiger.de/39647


X