Jühe: Land soll Mediation umsetzen

Fluglärmkommission verabschiedet Positionspapier und fordert Entlastungen

Rhein-Main. Die Fluglärmkommission fordert Hessens Landesregierung auf, ihr Bekenntnis zu den Ergebnissen der Mediation zum Flughafenausbau endlich umzusetzen. Das sagte Kommissionsvorsitzender Thomas Jühe vor der Presse. Jühe wirft den Politikern aus Wiesbaden „ein mieses Spiel“ vor, das wohl vor allem der anstehenden Bürgermeisterwahl in Frankfurt geschuldet sei.
 

Wenn die Landesregierung tatsächlich auf dem Boden der Mediation stehe, müsse sie umgehend Taten folgen lassen. Deshalb solle sie als ersten Schritt zur Glaubwürdigkeit ihre Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Urteil des VGH Kassel zurückziehen. Die Landesregierung behaupte zwar, sie wolle Rechtssicherheit, doch wer den Inhalt der Revision liest, erkennt klar, dass die Landesregierung unter anderem Nachtflüge für unabdingbar für die weitere Entwicklung des Flughafens hält und in den Randstunden zwischen 22 und 23 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr keine Reduzierung der Flüge will.
Jühe verweist auf das Ergebnis der Mediation, das nicht nur ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr, sondern auch eine deutliche Reduzierung der Flüge in den sogenannten Randzeiten vorsieht. Und zwar auf der Basis von 78 Flügen 1998. Inzwischen seien in den Randzeiten aber bis zu 150 Flüge üblich. Das sei gegenüber 1998 eine Zunahme von 94 Prozent.
Die Unglaubwürdigkeit der Landesregierung wies Jühe auch an zwei anderen Beispielen nach. Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP), der sich vor Ort zum Nachtflugverbot bekenne, arbeite in Berlin in einem Arbeitskreis mit, der Vorschläge für Nachtflüge erarbeite. Und im Bundesrat bekämpfe die hessische Landesregierung alle Bemühungen, die Nächte ruhiger zu machen. Mit Glaubwürdigkeit habe das alles nichts zu tun.
Angesichts dieser Widersprüche müsse sich der Ministerpräsident nicht wundern, wenn jeden Montag mehr Bürger am Flughafen gegen den Ausbau demonstrierten.
In der jüngsten Sitzung der Fluglärmkommission legten zwei Fachleute des Umweltbundesamtes Studien zu den Auswirkungen nächtlichen Fluglärms vor. Diese Studien belegen laut Jühe erhebliche gesundheitliche Auswirkungen auf die Bevölkerung. Das Umweltbundesamt kommt deshalb auch zu dem Schluss, ein Nachtflugverbot müsse zwischen 22 und 6 Uhr und nicht nur zwischen 23 und 5 Uhr (Mediationsnacht) gelten.
Jühe folgt dieser Forderung nur bedingt. Er könne sich durchaus mit der Mediationsnacht anfreunden, wenn in den Randstunden nur sehr wenige Flüge und diese auf Routen durchgeführt würden, die um bewohntes Gebiet herum führten. Solche Flugmanöver sind nur bei geringem Betrieb möglich.
Das Arbeitsplatzargument der Lufthansa im Zusammenhang mit Nachtflügen lehne die Fluglärmkommission laut Jühe ab, denn das Mediationsergebnis habe von 10 000 neuen Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung des Nachtflugverbotes gesprochen.
Mit großer Mehrheit verabschiedete die Fluglärmkommission ein achtseitiges Positionspapier, das der Landesregierung noch vor der Verhandlung am 13. März vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig übergeben werden soll. Dem Papier stimmten die 30 Vertreter der Kommunen zu, während die acht Vertreter der Luftverkehrswirtschaft und der Behörden dagegen stimmten, beziehungsweise sich enthielten. (ch)

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