Kreis hebt Allgemeinverfügung auf

Kreis Groß-Gerau - Die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Groß-Gerau vom 4. September 2021 wird ab dem 16. September, 0:00 Uhr, aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt gilt allein die neue Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen. Das teilte die Kreisverwaltung am gestrigen Mittwoch mit.

Hintergrund ist die Entscheidung des hessischen Corona-Kabinetts, angesichts des Impffortschritts die Infektionsinzidenz als alleinigen Indikator  für die Corona-Schutzmaßnahmen abzulösen. Stattdessen werden die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten die wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein. "Neben der verpflichtenden 3g-Regelung in vielen Innenbereichen führt Hessen ab dem 16. September zu dem ein 2G-Optionsmodell ein. Die 2G-Option bietet vor allem Veranstaltern und privaten Betreibern die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene einzulassen. In diesen Fällen gibt es keine wesentlichen coronabdingten Einschränkungen wie Abstandsregln oder eine Maskenpflicht mehr", erklärte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier am Dienstag.

Die Hospitalisierungsinzidenz und die Auslastung der Intensivbetten in den Kliniken sind nun also die wesentlichen Indikatoren - aus den jeweiligen Werten ergeben sich zwei hessenweite Eskalationsstufen. Diese Werte werden nicht für einzelne Kreise ermittelt, erläutert die Kreisverwaltung. 

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