Gründung einer BI ist im Gespräch

Erhöhung der Grundsteuer B Thema bei öffentlicher Sitzung der DKP/LL-Fraktion

Mörfelden-Walldorf. Ihrem Ärger über die Erhöhung der Grundsteuer B von 430 auf 595 Punkte machten bei einer öffentlichen Fraktionssitzung der DKP/LL mehr als 40 Haus- und Wohnungsbesitzer Luft. Sie wollen eine Bürgerinitiative gründen, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten.

800 Widersprüche gingen, wie berichtet, bei der Stadtverwaltung ein, nachdem die Grundsteuer B erneut kräftig erhöht wurde und somit seit 2008 um rund 90 Prozent gestiegen ist. „Die Zahl 800 ist ein Riesenerfolg. Uns ist nicht Vergleichbares bekannt“, sagte DKP/LL-Fraktionssprecherin Helga Fritz bei der öffentlichen Fraktionssitzung im Bürgerhaus. Vor allem ältere Haus- und Wohnungsbesitzer äußerten dort ihren Unmut über die Steuererhöhung.
Die DKP habe den Bürgern zu den Widersprüchen geraten, da diese schon genug mit Abgaben belastet seien und nun mit Mehrkosten von rund 100 Euro im Jahr rechnen müssten, erklärte Fraktionschef Gerd Schulmeyer. Helga Fritz verwies auf die Möglichkeit der Klage gegen den Widerspruchsbescheid der Stadt Mörfelden-Walldorf. Dabei müsse aber jeder Haus- oder Wohnungsbesitzer selbst Klage vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt erheben. Sammelklagen seien nicht zugelassen.
Dass die Grundsteuer B nicht nur Haus- und Wohnungsbesitzer treffe, sondern auch auf die Mieter umgelegt werden könne, sei viel zu wenig bekannt, meinte Roswitha Marr, die zudem betonte, dass die Hebesatzskala nach oben offen sei. Sie befürchtete, dass in Kürze wohl mit weiteren Erhöhungen zu rechnen sei.
„Blickpunkt“-Herausgeber Rudi Hechler kritisierte nicht nur die Entscheidung gegen die Widerspruchsanhörung, sondern wies auch die Aussage von Bürgermeister Heinz-Peter Becker (SPD) zurück, dass es sich um eine moderate Erhöhung handele. „Das geht an die Substanz, vor allem bei Rentnern“, erklärte Hechler.
Als Betroffener riet Peter Grömig, die Grundsteuerzahlung nur unter Vorbehalt zu leisten. Er selbst werde klagen, kündige Grömig an. Unter anderem sah er durch Vorgaben des Regierungspräsidiums die kommunale Selbstverwaltung verletzt. Grömig wie auch andere Redner kritisierten darüber hinaus die ihrer Meinung nach unnötigen Ausgaben der Stadt für aufwendige Gestaltung der Kreisel, des Oberwaldbergs oder des Walldorfer Bahnhofsplatzes.
Bis 19. September könne beim Verwaltungsgericht ohne Anwaltszwang Klage eingereicht werden, informierte Norbert Birkwald, der auch ein Musteranschreiben an das Verwaltungsgericht verteilte. Den Gerichtskostenvorschuss der ersten Instanz bezifferte er auf 105 Euro. Eventuell greife auch eine Rechtsschutzversicherung. Das Gericht könne mehrere Klagen zu einem Musterverfahren zusammenfassen. Er hätte zudem gern gewusst, ob es bei sozial Schwachen den gleichen Wortlaut der Ablehnung gab. „Schließlich hat die Stadt ja eine Fürsorgepflicht“, so Birkwald. Betroffene sollten eine Reduzierung, Stundung oder Aussetzung der Zahlung beantragen.
Bei Savas Andrikos und Frank Brehm geht die Grundsteuererhöhung sogar an die wirtschaftliche Substanz. „100 Euro mehr sind für mich eine Katastrophe. Man wird bestraft, wenn man ein Haus hat. Vor allem hat man keine Sicherheit mehr, wie es weitergehen soll“, sagte Brehm. Der Gebäudereiniger mit geringem Verdienst wunderte sich auch, dass er in seinem Bescheid nicht auf finanzielle Hilfen hingewiesen wurde.
Um gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen, wollen sich die Betroffenen am Donnerstag, 18. September, um 20 Uhr erneut im Bürgerhaus Mörfelden treffen. Dann soll auch eine Bürgerinitiative gegen die Erhöhung der Grundsteuer B gegründet werden. (lo)

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