Keine Beweise für Manipulation

Wahlleiter Weikl stellt Gültigkeit der Kommunalwahl klar – Parlament stimmt dafür

Mehrheitlich stimmten die SPD, Freie Wähler, EUK und einige CDU-Abgeordnete für die Gültigkeit der Kelsterbacher Kommunalwahl vom 6. März, gegen die Einspruch wegen vermeintlicher Wahlmanipulation eingelegt worden war. (Foto: Scherer)

Kelsterbach. Die Kommunalwahl vom 6. März ist gültig. Das hat das Stadtparlament am Montagabend mehrheitlich entschieden. Für die Gültigkeit stimmten 21 Stadtverordnete, zehn dagegen. Keinen Erfolg verbuchten somit die vier Einspruchsführer – Mitglieder der Wählerinitiative Kelsterbach (WIK) – die mehrere vermeintliche Unregelmäßigkeiten sahen und eine Wahlwiederholung gefordert hatten.
Laut Wahlleiter Stefan Weikl wurden bei der Prüfung keine Beweise für eine Wahlmanipulation festgestellt. Auch für den Antrag der WIK, eine Wahlprüfungskommission zu bilden, gab es keine Mehrheit.

Die Kelsterbacher Kommunalwahl hatte für Schlagzeilen gesorgt, einerseits weil in einem Wahllokal ein versuchter Fall von Wahlmanipulation aufgeflogen war. Bei den anderen Fraktionen hatte zudem das gute Abschneiden der Liste Unabhängiger Bürger (LUB) für Misstrauen gesorgt, weil über 90 Prozent der LUB-Wähler ihre Stimme per Briefwahl abgegeben hatten.
Ende März hatten Mitglieder der WIK beim Wahlleiter ihren Einspruch gegen die Wahl fristgerecht und mit mehr als den notwendigen Unterstützerunterschriften eingereicht. Insgesamt hatten 297 Bürger den Einspruch unterstützt. Wie Stefan Weikl in der Stadtverordnetenversammlung ausführte, sei der Einspruch zwar formal zulässig, jedoch unbegründet.
Keinen Einfluss hatte laut Weikl eine Panne bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungsschreiben. Wegen einer falschen Codierung seien unzustellbare Schreiben nicht an das Wahlamt zurückgegeben sondern vernichtet worden. Dies habe viele Kommunen betroffen. Per Zeitung habe man auf den Fehler aufmerksam gemacht. Jeder Betroffene hätte trotzdem wählen können.
Eine Zustellung von Wahlunterlagen in der Woche vor der Wahl sei durch eine städtische Amtsbotin erfolgt. Da bei griechischen Haushalten Ehepaare nicht den gleichen Namen hätten und nur ein Name an den Briefkasten stehe, habe die Vorsitzende des Ausländerbeirats, Evangelia Ntasiopoulou, bei der Zustellung der Ersatz-Wahlbenachrichtigungen für griechische Bürger geholfen, so Weikl. Eine Einflussnahme auf die Wähler sei dabei nicht erfolgt.
Korrekt ist, laut Weikl, auch das Wahlergebnis der LUB, die insgesamt 16 177 Stimmen erhalten hat, davon 14 692 (90,8 Prozent) über die Briefwahl. Über 97 Prozent der LUB-Wähler hatten kumuliert und panaschiert. Am Wahlabend selbst verzeichnete die LUB ein schlechtes Ergebnis, nach der Auszählung der Briefwahl kam die Liste auf 10,8 Prozent. Mit einer hohen Briefwahlbeteiligung lasse sich jedoch keine Manipulation belegen, betonte der Wahlleiter.
Im Fall einer versuchten Wahlmanipulation ermittelt aktuell die Darmstädter Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung. Eine Frau hatte in ihrem Wahllokal am Wahltag ihre Stimme abgeben wollen und erfahren, dass sie und ihr Mann bereits per Briefwahl gewählt hätten. Allerdings waren die Unterschriften nicht identisch. Die Frau durfte dann wählen. Die beiden manipulierten Wahlscheine wurden für ungültig erklärt und nicht zugelassen.
Ihre „erheblichen Zweifel“ an der Richtigkeit der Wahl seien nicht ausgeräumt, erklärte Tanja Mohr (Linke). Der Bürger habe es verdient, dass die Sache bis ins kleinste Detail aufgeklärt werde.
„Seit Jahren geistert der Vorwurf des Wahlbetrugs durch die Stadt und es werde immer schlimmer, sagte Eleonore Wagner (WIK). Dies seien nicht die ersten Auffälligkeiten bei der Briefwahl. Wagner forderte die Bildung einer Wahlprüfungskommission. Dies wurde jedoch mit 19 Stimmen von SPD, EUK, Freie Wähler, LUB, FDP und einigen CDU-Mitgliedern abgelehnt. (nad)

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