Anklage gegen drei Park-Mitarbeiter

Unglück hätte verhindert werden können

Kelsterbach/Frankenthal. Am 15. August 2014 starb bei einem tragischen Unfall im Holiday Park in Haßloch ein elfjähriges Mädchen aus Kelsterbach. Nun hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal drei Mitarbeiter des Freizeitparks wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft geht nach Abschluss der Ermittlungen davon aus, dass das Mädchen zusammen mit seiner Mutter das Fahrgeschäft „Spinning Barrels“ – ein Karussell mit sich drehenden Fässern – durch eine geöffnete Zugangstür betreten hatte. Gerade als das Mädchen ein freies Fass erreicht hatte, habe der 22-jährige Bediener die Fahrt gestartet, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal. Das Mädchen sei durch den plötzlichen Fahrtbeginn überrascht worden und gestürzt. Die Elfjährige wurde mehrfach von den Auslegern des Fahrgeschäfts überrollt und erlitt dabei tödliche Verletzungen.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte das Unglück mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert“ werden können, wenn der Mann zuvor die Tür zum Fahrgeschäft geschlossen oder die vorgeschriebene Durchsage „Achtung, die Fahrt beginnt“ gemacht hätte.
 Einem 30-jährigen Holiday Park-Mitarbeiter wird Nachlässigkeit bei der Einweisung des Bedieners vorgeworfen; er hätte diesem sagen müssen, dass er das Signal immer vor Beginn der Fahrt geben müsse. Wegen mangelnder Kontrolle dieser Sicherheitsvorschriften muss sich außerdem ein 40-jähriger „Operations Manager“ des Freizeitparks verantworten.
Alle drei Beschuldigten haben im Ermittlungsverfahren behauptet, nicht gegen ihre Pflichten verstoßen zu haben. Im Falle einer Verurteilung droht ihnen laut Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. (nad)

Eigene Bewertung: Keine Durchschnitt: 4 (6 Bewertungen)

HerunterladenQR Code URL: https://www.freitags-anzeiger.de/15320


X